Die Weiterbildung kann bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen gefördert werden, zum Beispiel mit einem Bildungsgutschein. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und den erforderlichen Unterlagen. Über die Förderung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.
Bildungsgutschein
Stellen Sie sich das Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter vor. Es geht um die Arbeit, die Sie suchen, und um das, was dafür noch fehlt. Hält die Beratung eine Weiterbildung für den passenden Weg, kann sie einen Bildungsgutschein ausstellen. Den bringen Sie mit. Wir stellen ihn nicht aus, und wir können nicht versprechen, dass er kommt.
- Für wen
- Menschen, die Arbeit suchen oder denen Arbeitslosigkeit droht.
- Wer entscheidet
- Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, nach einer Beratung.
- Was wir tun
- Wir sagen, ob ein Programm zu Ihrem Ziel passt, und stellen die Unterlagen zusammen, die Ihre Ansprechperson dort braucht.
- Was Sie tun
- Sie führen das Gespräch bei der zuständigen Stelle. Den Gutschein stellt sie aus, nicht wir.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Nicht jede Lücke ist ein fehlender Kurs. Manchmal fehlt die Klärung, welche Arbeit überhaupt passt, eine Bewerbung, die zu dieser Stelle gehört, oder jemand, der in den ersten Wochen einer neuen Beschäftigung erreichbar ist. Dafür gibt es einen anderen Gutschein.
- Für wen
- Menschen, die Begleitung brauchen, um in Arbeit zu kommen oder eine Beschäftigung zu halten. Das ist mehr als ein Bewerbungstraining.
- Wer entscheidet
- Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
- Was wir tun
- Wir führen Orientierung, Standortbestimmung und die vereinbarte Begleitung durch.
- Was Sie tun
- Sie bringen den Gutschein mit, wenn er bewilligt ist, und nehmen die Termine wahr.
Weiterbildung im bestehenden Job
Sie sind beschäftigt. In Ihrem Bereich taucht Arbeit auf, die bisher niemand im Team wirklich gelernt hat: einen Vorgang prüfen, eine Mail vorbereiten, eine Auswertung lesen, und wissen, wann das Ergebnis nicht stimmt. Wenn das mehr ist als ein Nachmittag, kann Ihr Arbeitgeber eine Förderung nach § 82 SGB III beantragen. Sie selbst stellen diesen Antrag nicht.
- Für wen
- Beschäftigte, deren Weiterbildung über eine kurze Anpassungsfortbildung hinausgeht und mehr als 120 Stunden umfasst.
- Wer entscheidet
- Die Agentur für Arbeit, auf Antrag des Arbeitgebers.
- Was wir tun
- Wir beschreiben Inhalt, Zeit und Kosten so, dass der Betrieb den Antrag stellen kann.
- Was Sie tun
- Sie sprechen mit Ihrem Arbeitgeber. Den Antrag stellen Sie nicht selbst.
Qualifizierungsgeld
Manchmal betrifft die Veränderung nicht eine Person, sondern einen größeren Teil der Belegschaft, weil sich die Arbeit im Betrieb verschiebt. Dann ist das Qualifizierungsgeld ein eigener Weg. Es ist nicht dasselbe wie die Förderung nach § 82. Es betrifft das Entgelt während der Qualifizierung, nicht eine Rechnung an Sie als Privatperson.
- Für wen
- Betriebe, in denen ein größerer Teil der Belegschaft wegen strukturellen Wandels neue Qualifikationen braucht.
- Wer entscheidet
- Die Agentur für Arbeit. Es ist ein anderes Programm als die Förderung nach § 82.
- Was wir tun
- Wir prüfen mit Ihnen, ob dieser Weg überhaupt infrage kommt, und nennen die Unterlagen.
- Was Sie tun
- Der Betrieb trägt die Weiterbildung. Das Qualifizierungsgeld betrifft das Entgelt, nicht unsere Rechnung an Sie als Person.
Ohne Förderung
Sie können auch ohne Gutschein teilnehmen. Dann schicken wir ein Angebot: Umfang, Zeit, Preis. Sie oder Ihr Arbeitgeber entscheiden, ob Sie es annehmen. Eine Bewilligung durch die Agentur spielt in diesem Fall keine Rolle.
- Für wen
- Menschen oder Betriebe, die eine Weiterbildung selbst bezahlen.
- Wer entscheidet
- Sie und wir, im Vertrag.
- Was wir tun
- Wir machen ein Angebot mit Umfang, Zeit und Preis.
- Was Sie tun
- Sie entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen.